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Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer Ausnahme

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 31 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verwaltungsvollzug

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Ringstr. 4 - 7
84347 Pfarrkirchen

Postanschrift

Postfach 1257
84342 Pfarrkirchen