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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf

Sozialamt

  • Zu finden in
    Rathaus (Zimmer: 001)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Sozialamt

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Fr
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
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