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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Irschenberg

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
6:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di
6:15 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
6:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
6:15 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
6:15 Uhr - 12:00 Uhr
Für Besuche von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:15 bis 12 Uhr ist eine Terminvereinbarung erwünscht. Für Besuche am Dienstag und Donnerstag von 12 bis 15 Uhr ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Beim Betreten des Rathauses gelten die bekannten Hygieneregeln.

Hausanschrift

Kirchplatz 2
83737 Irschenberg

Postanschrift

Kirchplatz 2
83737 Irschenberg