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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Markt Schnaittach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 1
91220 Schnaittach

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Marktplatz 1
91220 Schnaittach