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Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten. Dies können Sie online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Oberallgäu